Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Die allgemeinen Mietbedingungen sind für alle Mietverträge sowie für alle damit verbundenen Geschäfte zwischen Thema-Vermietungen GbR und dem Mieter gültig.

    2. Ein Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Gegenstand, den Thema-Vermietungen GbR dem Mieter zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Vertragsgebiet“) gemäß eines Mietvertrages zur Verfügung stellt.

    3. Abweichende oder widersprüchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden von Thema-Vermietungen GbR nicht anerkannt, es sei denn, Thema-Vermietungen GbR hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die allgemeinen Mietbedingungen von Thema-Vermietungen GbR gelten auch dann, wenn Thema-Vermietungen GbR die Vermietung an den Mieter in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

    4. Individuell getroffene Vereinbarungen mit Thema-Vermietungen GbR (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben immer Vorrang vor diesen allgemeinen Mietbedingungen. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wird durch einen schriftlichen Vertrag bzw. durch die schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung von Thema-Vermietungen GbR festgelegt.

    5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Mietbedingungen dienen nur der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern sie in diesen Mietbedingungen nicht direkt geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

    1. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss durch den Mieter erfolgt mit dessen schriftlicher oder mündlicher Bestellung, sofern die Angebote als unverbindlich oder freibleibend gekennzeichnet sind.

    2. Ein Vertrag wird durch eine Auftragsbestätigung von Thema-Vermietungen GbR in Textform (üblicherweise der Mietvertrag) oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter abgeschlossen. Der Mietvertrag von Thema-Vermietungen GbR legt den Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen fest.

    3. Berechtigte Fahrer von Mietfahrzeugen

    Die Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur von Personen gefahren werden, die eine europäische Fahrerlaubnis besitzen, die in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist und für die entsprechende Fahrzeugklasse gilt.

    1. Die Mietdauer beginnt an dem Tag, der zwischen Thema-Vermietungen GbR und dem Mieter vereinbart wurde. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

    2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzuholen. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig abholt, kann Thema-Vermietungen GbR gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Thema-Vermietungen GbR hat das Recht, vom Mieter Ersatz für Schäden zu verlangen, die durch die Verzögerung des Mieters entstehen.

    3. Das Nutzungsrecht des Mieters endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese schriftlich festgelegt wurde. Wenn der Mieter den Mietgegenstand nach Ablauf seiner Nutzungsberechtigung weiter verwendet ("Mietzeitüberschreitung"), verlängert sich der Mietvertrag nicht automatisch, es sei denn, es wird eine entsprechende Vereinbarung mit Thema-Vermietungen GbR getroffen. Wenn der Mieter den Mietgegenstand offensichtlich aufgegeben hat, ist Thema-Vermietungen GbR berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gegenstand abzuholen und zu diesem Zweck den Standort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter muss für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung oder Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete an Thema-Vermietungen GbR zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

    4. Wenn die Mietdauer bei der Anmietung nicht festgelegt wurde, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstands, sofern der Mieter Thema-Vermietungen GbR mindestens drei Werktage im Voraus über die beabsichtigte Rückgabe informiert.

    5. Thema-Vermietungen GbR setzt in Kenntnis, dass der Mietgegenstand (Fahrzeuge und Transportmittel) während der Mietdauer durch GPS lokalisiert wird.

    1. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in der Mietstation von Thema-Vermietungen GbR. Der Mieter ist danach für den Transport des Mietgegenstandes zum Einsatzort, einschließlich Be- und Entladung, auf eigene Kosten und Gefahr verantwortlich. Wenn Mitarbeiter von Thema-Vermietungen GbR bei der Be- oder Entladung helfen, handeln sie als Erfüllungsgehilfen des Mieters gemäß § 278 BGB. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Ladung, Hilfsmittel und Geräte (Zubehör) gemäß den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) gesichert sind und dass die verwendeten Anschlagmittel (z. B. geliehene Gurte oder Ketten der Thema-Vermietungen GbR ) diesen Richtlinien entsprechen. Es besteht keine Möglichkeit diesbezüglich Anspruch zu erheben.

    2. Nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übernimmt Thema-Vermietungen GbR den Transport des Mietgegenstandes zum vom Kunden angegebenen Einsatzort auf Kosten des Mieters.

    3. Die verbindliche Überprüfung auf etwaige Schäden erfolgt erst nach der Rückkehr des Mietgegenstandes zur Mietstation von Thema-Vermietungen GbR. Dies gilt auch, wenn Thema-Vermietungen GbR den Rücktransport selbst durchführt.

    4. Thema-Vermietungen GbR stellt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung. Der Mieter muss den Mietgegenstand bei der Übergabe auf Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und eventuelle Mängel überprüfen. Wenn der Mieter den Gegenstand im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss er sicherstellen, dass er die notwendigen Dokumente dafür besitzt. Der Mieter bestätigt die Verkehrssicherheit und technische Einwandfreiheit der Mietfahrzeuge und Miettransportmittel im Mietvertrag.

    5. Der Mieter muss den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit an der Mietstation von Thema-Vermietungen GbR zurückgeben, wo er ihn gemietet hat, es sei denn, Thema-Vermietungen GbR stimmt einer Rückgabe zu einem anderen Zeitpunkt oder an einem anderen Ort zu. Wenn Thema-Vermietungen GbR der Rückgabe an einem anderen Ort zustimmt, organisiert sie die Abholung des Mietgegenstandes. Die Mietzeit endet mit Ablauf der Rückgabefrist, aber der Mieter bleibt bis zur Abholung für den Mietgegenstand verantwortlich.

    6. Der Mieter muss Thema-Vermietungen GbR bei der Rückgabe des Mietgegenstandes über etwaige Schäden oder Mängel vollständig informieren.

    1. Die vom Mieter zu zahlende Miete wird als Tagesmiete (24 Stunden) berechnet. Eine Nutzung unter 24 Stunden reduziert die Tagesmiete nicht. Wenn der Mieter den Mietgegenstand an Wochenendtagen oder gesetzlichen Feiertagen nutzt, ist auch für diese Tage die Tagesmiete fällig.

    2. Thema-Vermietungen GbR ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit.

    3. Die Miete deckt ausschließlich die Nutzung des Mietgegenstandes innerhalb des Vertragsgebiets ab. Alle weiteren Kosten, wie Transport und Haftungsbegrenzung, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt (nachfolgend: „Nebenkosten“).

    4. Nutzung des Kraftfahrzeugs

    4.1. Der Mieter darf das Kraftfahrzeug nur in verkehrsüblicher Weise und innerhalb des Vertragsgebiets nutzen. Während der Mietzeit muss der Mieter das Kraftfahrzeug sorgfältig behandeln und alle relevanten Vorschriften, Gesetze und technischen Regeln beachten. Der Mieter muss sicherstellen, dass die erforderlichen Beförderungs- und Begleitpapiere mitgeführt werden. Auf eigene Gefahr kann der Mieter Personen und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Fahrzeugs und den gesetzlichen Bestimmungen unter Einhaltung der zulässigen Belastung des Fahrzeugs transportieren.

    4.2. Das Kraftfahrzeug darf nicht verwendet werden:

    a) zur entgeltlichen Personenbeförderung,

    b) im Motorsport oder bei Rennfahrten,

    c) wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigt ist, insbesondere durch Alkohol, Drogen (einschließlich Medikamente) oder Krankheiten (wie Epilepsie),

    d) für Fahrten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Thema-Vermietungen GbR.

    4.3. Thema-Vermietungen GbR übergibt dem Mieter das Kraftfahrzeug vollgetankt. Wenn der Mieter das Kraftfahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, erhebt Thema-Vermietungen GbR eine Servicegebühr für die Betankung. Die Höhe der Servicegebühr richtet sich nach dem aktuellen Kraftstoffpreis und kann bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfragt werden. Es darf nur die im Betriebshandbuch des Fahrzeugs angegebene Kraftstoffart getankt werden. Der Mieter haftet für Schäden und Kosten inkl. Arbeitsaufwandskosten, die durch eine Falschbetankung entstehen.

    4.4. Eingriffe in den Tachometer oder Wegstreckenzähler des Fahrzeugs sind dem Mieter strengstens untersagt. Der Mieter muss Thema-Vermietungen GbR unverzüglich über Funktionsstörungen des Tachometers oder Wegstreckenzählers informieren und deren Anweisungen befolgen.

    4.5. Der Mieter trägt allein alle anfallenden Straßenbenutzungsgebühren (Mautgebühren), wie auf Autobahnen, Bundesstraßen, Brücken und in Tunneln. Thema-Vermietungen GbR ist nicht verpflichtet, den Mieter über diese Gebühren oder deren Höhe zu informieren.

    4.6. Wenn das Kraftfahrzeug nicht genutzt wird, muss der Mieter es verschlossen und gesichert halten sowie die Handbremse anziehen und einen Gang einlegen. Beim Verlassen des Fahrzeugs muss der Mieter die Fahrzeugschlüssel und -papiere mitnehmen und diese vor unbefugtem Zugriff schützen. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Mietvertrages fort.

    1. Der Mieter muss während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich schriftlich an Thema-Vermietungen GbR melden. Mängel, die der Mieter nicht verursacht hat, werden von Thema-Vermietungen GbR auf eigene Kosten behoben.

    2. Ansprüche des Mieters wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel bei der Übergabe gesehen und nicht gegenüber Thema-Vermietungen GbR gerügt hat.

    3. Thema-Vermietungen GbR übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den Mietgegenstand, wie im Vertrag vorgesehen, nach seinen Vorstellungen und für den geplanten Zweck nutzen kann.

    4. Reparatur und Wartung von Fahrzeugen

    4.1. Thema-Vermietungen GbR trägt die Kosten für Wartungen und Untersuchungen (HU, AU) des Fahrzeugs sowie für Reparaturen, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, Thema-Vermietungen GbR unverzüglich über die Notwendigkeit von Inspektionen, Reparaturen und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen (HU, AU) zu informieren, sobald ihm diese während der Mietzeit bekannt werden.

    4.2. Die Durchführung von Inspektionen, Untersuchungen und Reparaturen obliegt ausschließlich Thema-Vermietungen GbR. Der Mieter darf keine eigenen Reparaturen durchführen oder Dritte damit beauftragen, es sei denn, er hat zuvor die schriftliche Zustimmung von Thema-Vermietungen GbR erhalten. Dies gilt nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, insbesondere bei Notreparaturen zur Vermeidung von Folgeschäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter.

    1. Der Mieter ist verantwortlich für den Betrieb des Mietgegenstandes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Der Mietgegenstand ist ordnungsgemäß und verkehrsüblich innerhalb des Vertragsgebiets zu nutzen, und die Betriebsanleitung muss vor der Nutzung gelesen werden. Der Mieter darf nur die von Thema-Vermietungen GbR bereitgestellten Anbaugeräte und Zubehörteile verwenden.

    2. Alle Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen und technische Änderungen werden ausschließlich von Thema-Vermietungen GbR durchgeführt.

    3. Es ist nicht erlaubt, den Mietgegenstand mit ungeeigneten Kraftstoffen wie Biokraftstoff, Rapsöl oder Heizöl zu betanken.

    4. Der Mieter muss sicherstellen, dass nur Personen den Mietgegenstand bedienen, die mit der ordnungsgemäßen Nutzung vertraut sind und die notwendigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, insbesondere eine gültige Fahrerlaubnis für Deutschland, besitzen. Der Mieter versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Personen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Bedienung des Mietgegenstandes verfügen. Thema-Vermietungen GbR ist nicht verpflichtet, über die übliche Bereitstellung der Betriebsanleitung hinaus eine Beratung zur Nutzung und Bedienung des Mietgegenstandes zu leisten.

    5. Der Mietgegenstand darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Thema-Vermietungen GbR nicht außerhalb des Vertragsgebiets verwendet oder an Dritte überlassen werden. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen Dritte aus einer zulässigen oder unzulässigen Gebrauchsüberlassung hiermit erfüllungshalber an Thema-Vermietungen GbR ab, welche diese Abtretung annimmt. Der Mieter muss Thema-Vermietungen GbR etwaige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die durch die Verfolgung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber solchen Dritten entstehen.

    6. Der Mieter muss Thema-Vermietungen GbR einen Diebstahl, Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes unverzüglich melden und alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung treffen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachten Schäden muss der Mieter zudem unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.

    7. Bei Pfändungen oder anderen Vollstreckungsversuchen Dritter in den Mietgegenstand muss der Mieter auf das Eigentum von Thema-Vermietungen GbR hinweisen und diese unverzüglich informieren.

    8. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sicher aufzubewahren und, soweit möglich, vor schädlicher Witterung und unbefugtem Zugriff, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung, zu schützen. Diese Obhutspflicht gilt bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes an die Mietstation von Thema-Vermietungen GbR oder bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch Thema-Vermietungen GbR, falls ein Rücktransport vereinbart wurde.

    9. Thema-Vermietungen GbR hat bei Verdacht auf Veränderungen oder Gefährdung des Mietgegenstandes jederzeit das Recht, den Mietgegenstand selbst oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.

    10. Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl oder Pannen von Fahrzeugen

    10.1. Bei jedem Unfall oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte muss der Mieter sofort die Polizei rufen, um sicherzustellen, dass der Vorfall, eventuelle Verletzungen und entstandene Sachschäden ordnungsgemäß polizeilich aufgenommen werden. Der Mieter muss alle Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung treffen. Es ist dem Mieter untersagt, Dritten gegenüber Ansprüche im Namen von Thema-Vermietungen GbR anzuerkennen.

    10.2. Der Mieter muss Thema-Vermietungen GbR einen Schadensfall unverzüglich telefonisch melden und spätestens 24 Stunden danach schriftlich über alle Einzelheiten des Vorfalls informieren, inklusive einer Skizze des Schadenshergangs, sofern bekannt. Der Schadensbericht muss Namen und Adressen der beteiligten Personen und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

    10.3. Einen Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen und Zubehör muss der Mieter sofort bei der Polizei anzeigen. Nach einem Fahrzeugdiebstahl sind die Fahrzeugschlüssel und -papiere unverzüglich an Thema-Vermietungen GbR zurückzugeben.

    10.4. Der Mieter ist verpflichtet, Thema-Vermietungen GbR bei der Bearbeitung und Aufklärung eines Schadensfalls oder Diebstahls bestmöglich zu unterstützen.

    10.5. Im Falle einer Panne muss der Mieter Thema-Vermietungen GbR sofort telefonisch informieren und Anweisungen einholen. Eine Beauftragung einer Vertragswerkstatt durch den Mieter ist nur mit vorheriger Zustimmung von Thema-Vermietungen GbR zulässig, es sei denn, es droht erheblicher Schaden und die Zustimmung kann nicht rechtzeitig eingeholt werden. Thema-Vermietungen GbR erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage der Originalrechnung.

    1. Die Miete und die voraussichtlich anfallenden Nebenkosten sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort fällig und im Voraus zu entrichten. Thema-Vermietungen GbR stellt nach Ablauf der Mietzeit eine separate Abrechnung der tatsächlich entstandenen Nebenkosten aus.

    2. Zahlungen werden von Thema-Vermietungen GbR in bar und per Überweisung akzeptiert. Thema-Vermietungen GbR behält sich jedoch das Recht vor, in bestimmten Fällen die Zahlungsweise vorzugeben. Etwaig hinterlegte Kautionen können nach Mietende mit noch offenen Forderungen von Thema-Vermietungen GbR gegen den Mieter verrechnet werden.

    3. Eine Zahlung des Mieters per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vorbehaltlos auf dem Geschäftskonto von Thema-Vermietungen GbR gutgeschrieben wurde.

    4. Der Mieter ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

    1. Wenn der Mieter mit einer Zahlung länger als fünf Werktage in Verzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist Thema-Vermietungen GbR berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und alle Lieferungen und Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten, sofern der Verzug Verpflichtungen des Mieters aus diesen Vereinbarungen betrifft.

    2. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Thema-Vermietungen GbR berechtigt, Verzugszinsen zu erheben: 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmern

    1. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz und Erstattung vergeblicher Aufwendungen gegen Thema-Vermietungen GbR, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund einer Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder unerlaubter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatzansprüche“), sind ausgeschlossen.

    2. Dies gilt nicht, wenn Thema-Vermietungen GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    3. In den Fällen von Absatz 2 haftet Thema-Vermietungen GbR gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

  • Der Beginn und die Dauer der Verjährungsfrist für Ansprüche von Thema-Vermietungen GbR gegen den Mieter und umgekehrt richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Falls ein Schaden am Mietgegenstand von der Polizei dokumentiert wurde, startet die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von Thema-Vermietungen GbR gegen den Mieter erst nachdem Thema-Vermietungen GbR die Möglichkeit hatte, die polizeilichen Ermittlungsunterlagen einzusehen.

    Spätestens jedoch sechs Monate nach der Rückgabe des Mietgegenstands durch den Mieter oder der Abholung des Mietgegenstands durch Thema-Vermietungen GbR beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Falls Thema-Vermietungen GbR Einsicht in die Ermittlungsakte erhält, wird der Mieter darüber umgehend informiert.

    1. Der Mieter ist für jeglichen Schaden am Mietgegenstand verantwortlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Diese Haftung beinhaltet auch eventuelle Folgeschäden wie Abschleppkosten, Gebühren für Sachverständige, entgangene Mieteinnahmen sowie anteilige Verwaltungskosten.

    2. Wenn der Mieter oder seine Vertreter den Schaden am Mietgegenstand absichtlich verursacht haben, haftet der Mieter uneingeschränkt für die entstandenen Kosten. Ebenso haftet der Mieter uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrsregeln und andere gesetzliche Vorschriften, sofern diese nicht von Thema-Vermietungen GbR zu verantworten sind.

    3. Wenn der Mieter Fahrzeuge mietet, die die gesetzlichen Grenzen bei Größe, Achslasten oder Gewicht überschreiten und dabei Schäden an Straßen, Einrichtungen oder Eigentum verursachen, haftet der Mieter uneingeschränkt dafür. Der Mieter kann nicht argumentieren, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den spezifischen Anforderungen seiner Nutzung entsprach. Darüber hinaus stellt der Mieter Thema-Vermietungen GbR von allen Geldbußen, Gebühren und anderen Ansprüchen frei, die Behörden oder Dritte gegen Thema-Vermietungen GbR erheben.

    4. Das Haftpflichtrisiko des Mieters für die Nutzung des Mietgegenstandes ist normalerweise nicht versichert, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

    5. Alle Versicherungen, die von Thema-Vermietungen GbR abgeschlossen wurden, gelten nur für den Einsatz des Mietgegenstandes innerhalb des vereinbarten Gebiets.

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz der Mietstation von Thema-Vermietungen GbR, sofern keine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform getroffen wurde.